|
|
|
|||||||
| Off topic Über alles und nichts - ein Weg vergnüglich Deine Freizeit zu verbringen |
|
|
Thread Tools | Display Modes |
|
|
#23 |
|
Junior Member
Join Date: Dec 2009
Location: Bielefeld
Posts: 193
|
...und die lautet:
„Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist.“ „Der Wolf ist im Anhang A der o.g. Verordnung aufgeführt und damit gem. § 10 Abs. 2 Nr. 11 a) BNatSchG eine streng geschützte Art. Daraus ergibt sich, dass auch Hybriden dem Artenschutz unterliegen.“ Quelle: Leben mit Wölfen - Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland Ilka Reinhardt Gesa Kluth
__________________
|
|
|
|
|
|