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| Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen |
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#1 |
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Junior Member
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schliesse mich nur an
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#2 |
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Junior Member
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Das ist echt furchtbar und macht einfach nur wütend. Ich hoff, die Strafe fällt ordentlich aus. Den Jäger müsste man gleich mit abschießen, entschuldigt, aber es ist doch wirklich so, da siedeln sich endlich wieder Wölfe an und dann wird sofort Zielschießen gemacht.
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#3 |
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Junior Member
Join Date: Sep 2003
Posts: 69
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das schlimmste ist, dass diese schießwütigen "BLINDGÄNGER" mit einer geringen Geldstrafe davonkommen und gleich wieder auf Wölfe schießen können.
Ich könnte auch KOTZEN !!!! WARUM ?????
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Ja, ich rauche..... aus gesundheitlichen Gründen ! |
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#4 |
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Junior Member
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In der Zeitung steht heute, dass dem Mann etwa 50.000 Euro Strafe drohen.
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#5 | |
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Member
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Quote:
die Strafe droht, das mag wohl sein; bekommen wird es sie sicherlich nicht, leider. Da wird eine Strafe von 1000-1500€ verhängt, und der Jäger hat eine "tolle Trophäe"... Das einzige was wirklich helfen würde ist Freiheitsentzug (>1Jahr) und damit der Entzug des Jagdscheins. Dann würde sich der nächste evtl. überlegen ob er den Abzug betätigt oder nicht... Grüße Thomas
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Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre was ich sage... Der frühe Vogel... kann mich mal... |
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#6 |
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Junior Member
Join Date: Dec 2007
Location: Unterspreewald
Posts: 132
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Ich verstehe solche Menschen nicht....die schlagen doch auch kleine Kinder!!!! Hoffe auch das die Strafe hoch aus fällt....nur dem deutschen rechten....hoffen und harren....
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Träume nicht Dein leben, sondern lebe Deine Träume
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#8 |
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Senior Member
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DA bräuchtest du schon Schilli, Richter Gnadenlos. Der Hamburger Richter, der Leute, die über ein Auto gelaufen sind, mal eben für 2 1/2 Jahre in den Knast geschickt hat.
Aber ansonsten kommt sicher nur eine Geldstrafe raus. Die richtet sich nach dem Einkommen. 30 Tagessätze wären ersatzweise 1 Monat Freiheitsstrafe. Es wird das netto Gehalt durch 30 geteilt und dass ist der Tagessatz. Also wenn er 1800,--Euro netto hat, wäre der Tagessatz 60,-- Euro. Bekommt er also eine Geldstrafe von 5.400,--Euro könnte das heißen, dass er 90 Tagessätze zu 60,--Euro bekommen hat. Beispielsweise. Leider wird häufig nur geschrieben, wie hoch die Gesamtstrafe ist. Wichtiger wäre, wenn man die Anzahl der Tagessätze nennen würde, denn nur daraus kannst du dann sehen, wie schlimm(!) die Tabewertet wurde. DAs VErfahren gegen die Todesschützen vom Dezember 07 läuft immer noch. Die hatten gegen ihre Strafbefehle Einspruch eingelegt. Allein dass sie nur einen Strafbefehl bekommen haben, zeigt, wie niedrig die Staatsanwaltschaft das angesetzt hat. Anstatt ein Exempel zu statuieren und ein öffentliches Gerichtsverfahren durch eine Anklage zu führen mit Presse und allem, haben sie stillschweigend ein schriftliches Verfahren geführt. Es ist leider alles verlogen, wo es nur geht! Statt die Chance zu nutzen und die Todesschützen an den Pranger zu stellen als Warnung für andere. Christian |
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