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| Wölfe & Wolfshunde Informationen über Wölfe und FCI-anerkannte Wolf(s)hunderassen |
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#1 |
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Senior Member
Join Date: Sep 2003
Location: Bad Dürkheim
Posts: 2,249
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Spielt auch keine Rolle da beide Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben und es jetzt erstmal vor Gericht weitergeht.
Ina |
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#2 |
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Member
Join Date: Sep 2003
Location: 95182 bei Hof/Saale
Posts: 648
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Hallo zusammen,
falls es sich so wie der Bericht geschrieben ist zugetragen hat finde ich es höchst seltsam, dass man so viel Schüsse benötigt um ein Tier zu erlegen. Selbst mein Opa, der selbst Jäger ist, findet sowohl die Strafe als angemessen und hat die Meinung, dass diesen Laien-Jägern die Jagderlaubniss entzogen werden sollte. Denn wenn man nicht sicher ist ein Tier mit einen Schuss zu erlegen sollte man nicht abdrücken! Dies schafft mein Opa selbst mit seinen 87 Jahren noch! Aber bei vier oder fünf Schüssen sollten diese angeblichen Jäger lieber auf den Rummel zur Schießbuse gehen :-) Viele Grüße Markus
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Bei allem immer viel Spaß wünschen: Der Franke mit der besten Freundin von allen und Bragi, Sohn Odins und dessen Gemahlin Freya und dessen Tochter Ayla :-) |
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#3 |
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Junior Member
Join Date: Jul 2008
Posts: 5
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alkohol ist halt keine besonders gute schützenhilfe
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#4 |
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Senior Member
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Es ist gut, dass die Jäger Einspruch eingelegt haben, weil es jetzt zu einer Medienwirksamen mit großen Auswirkung zeigenden Verhandlung kommt. Hinsichtlich des geschützten Wildtieres Wolf wäre es ja die zweite Verhandlung. Wobei die erste die Wölfin Bärbel betraf, die ja "nur" eine ausgebrochene Fähe war. Aber den Druck, den der Jäger bekommen hatte, den möchte selbst ich nicht abbekommen. Der Typ hat sogar das Land Niedersachsen hinter verklagt, weil er so stark "belästigt" worden war. Bärbel hat sich vor 3-4 Jahren südlichen von Hildesheim (liegt südlich von Hannover) "herumgetrieben".
Da die Jäger wohl nicht vorbestraft waren, fällt die Strafe eben gering aus. Die Signalwirkung ist wichtig. Das Geld wird denen nicht weh tun. Es kann auch sein, dass die Tagessätze lediglich zu hoch angesetzt worden sind und deshalb Einspruch eingelegt worden war, damit sie ihr geringeres Einkommen darlegen können. Aber es ist schon abenteuerlich wieviel Schüsse die die gebraucht haben... Christian |
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#5 |
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Member
Join Date: Aug 2004
Posts: 847
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Vielleicht sollte man Dich ´mal zum Korrekturlesen Deiner Beiträge anhalten, hanni. Man hat eh´ schon Mühe zu begreifen, worauf Du hinauswillst; so etwas
macht die Sache nicht eben leichter. |
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#6 |
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Junior Member
Join Date: Aug 2006
Posts: 33
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