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Off topic Über alles und nichts - ein Weg vergnüglich Deine Freizeit zu verbringen |
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Stalking
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Mögliche Stalking-Handlungen * häufige Telefonanrufe/SMS (zu jeder Tages- und Nachtzeit) * häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail * penetranter Aufenthalt in der Nähe (Herumtreiben) * Verfolgen durch zum Beispiel Hinterherlaufen oder -fahren * Kontaktaufnahme über Dritte, auch am Arbeitsplatz * unerwünschtes Zusenden von Geschenken, Blumen * Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten auf jegliche Art * Nachrichten an der Haustür, am Auto hinterlassen * Erkunden der Tagesabläufe * Gleiche Freizeitaktivitäten betreiben * Waren oder Dienstleistungen auf Namen des Opfers bestellen * Eindringen in Wohnung * Zerstören von Eigentum * Verfolgen / Aufspüren des Ex-Partners in Internetforen und dessen Diffamierung Gegenwärtige Gesetzeslage Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag am 30. November 2006 beschlossen. Die Änderungen betreffen § 238 StGB und § 112a StPO. Der Gesetzgeber schließt damit Strafbarkeitslücken. Daneben werden weitere einzelne mögliche Elemente des Nachstellens von speziellen Tatbeständen - beispielsweise Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung - erfasst. Das Gesetz sieht bei Belästigung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor. |
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