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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Old 09-02-2004, 20:13   #1
Beowulf
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Hallo!
Hier in NRW musst Du eine Hundehaftpflicht haben und ein Sauberes Polizeiliches Führungszeugnis um einen Hund der grösser 40/20 oder Anlagehund ist, zu halten. Sowie eine Begleithundeprüfung. Frage mich nur, wann es auch solche Auflagen für Kinder gibt. Von denen geht auch ein gewisses Risiko aus. Sage nur Steinewerfer auf Autobahnbrücken etc.

Zu Torsten. Ich bin genauso unglücklich darüber das die Wiedervereinigung so gekommen ist. Also die Wessis wollten das auch nicht unbedingt alle so haben. Aber das die Hundehasser so eine Lobby bekommen haben, ist allein der Kampfhundüberfall auf dem Jungen zuzuschreiben. Vorher war es auch hier im Westen möglich mit Hunden normal zu leben.

Gruss
Beowulf
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