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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln

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Old 30-11-2008, 20:45   #1
Anfa Cania
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Hallo!

Ist mir neu das der tschechoslowakische Wolfhund keine Zähne hat, denn nur dann würde das hier Nichts damit zu tun haben.

Was mir noch neu ist, das er weder versichert noch versteuert werden muss.

Ganz schön heftig, der Verweis aus dem Forum, schade eigentlich, denn sowas lesen halt nicht nur "Unbedarfte", sondern auch zukünftige TWH Besitzer.
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Wenn du ein Wolf bist, friss. Wenn du ein Schaf bist, lass dich fressen!!!
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Old 01-12-2008, 13:35   #2
Juri Z.P.
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[quote=Anfa Cania;174968]Hallo!
Was mir noch neu ist, das er weder versichert noch versteuert werden muss.

quote]
ist doch gut das man immer wieder dazu lernen kann wenn man bereit dazu ist,ist ja nicht negativ.
haftpflichtversicherung für hunde ist keine pflicht...
nur vereine oder hundeschulen oder im gewerblichen bereich verlangen diese für den eintritt was auch wichtig und richtig ist.
gesetztlich ist dieses aber nicht vorgeschrieben im normalbereich.
lg mariana
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Old 01-12-2008, 14:46   #3
Anfa Cania
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haftpflichtversicherung für hunde ist keine pflicht...
nur vereine oder hundeschulen oder im gewerblichen bereich verlangen diese für den eintritt was auch wichtig und richtig ist.
gesetztlich ist dieses aber nicht vorgeschrieben im normalbereich.


Falsch!


Hundehalter Haftpflichtversicherung: Unterschiede

In vielen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht für bestimmte Hunderassen obligatorisch; dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin müssen alle Hunde versichert sein, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden.
Quelle: http://www.pkv24.com/content/view/41/37
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Old 01-12-2008, 15:02   #4
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http://www.tier-und-halter.de/PDF/ka...verordnung.pdf

o.k in berlin.
obligatorisch ist keine pflicht.
listenhunde zählen für mich jetzt nicht in den normalbereich leider.
(blöd ausgedrückt)
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Old 01-12-2008, 15:20   #5
Anfa Cania
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Jetzt aber....

Meine Güte, les doch bitte mal genau, ich hab doch die Liste reinkopiert, da steht doch nicht nur was von Berlin.

obligatorisch ist lat. und heisst verpflichtend, es ist das Gegenteil von fakultativ was freiwillig heißt.

Was verzapf'sten für nen Schmarrn.
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Old 01-12-2008, 16:47   #6
Juri Z.P.
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hallo anfa cania,
heißt die kommunen können die haftpflichtversicherung als verpflichtung auferlegen müssen aber nicht.möchte weg von den pauschalisierungen.
ich wohne in bayern und brauche keine reine ländergeschichte die die kommunen annehmen können oder auch nicht für meinen TWH brauch ich keine hier in unterfranken.
lg mariana
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Old 01-12-2008, 18:57   #7
Angelika
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Originally Posted by Anfa Cania View Post
Jetzt aber....

Meine Güte, les doch bitte mal genau, ich hab doch die Liste reinkopiert, da steht doch nicht nur was von Berlin.

obligatorisch ist lat. und heisst verpflichtend, es ist das Gegenteil von fakultativ was freiwillig heißt.

Was verzapf'sten für nen Schmarrn.

nee, nee - da hat nick schon recht. In Deiner Liste steht, daß in Berlin alle Hunde versichert sein müssen, die nach dem 01.01.05 angeschafft wurden.

In den übrigen genannten Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht nur für bestimmte Hunderassen obligatorisch
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Old 01-12-2008, 19:38   #8
Juri Z.P.
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hallo angelika,
siehe auch hier
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/11022
kann man alles nachlesen auch bei kampfhunden läuft es immer wieder auf das ermessen der gemeinde komunen aus.
p.s in münchen war bis vor kurzem mein kenntnisstand das auch die listenhunde laut ihrer hompage aktuell immer noch nicht eine haftplicht brauchen....
lg mariana
ironie on kommt immer wieder auf die wählergunst an wie etwas ausgelegt wird.
bei uns hat der bgm bürgermeister einen hund und schon wird da etwas andere geschütze aufgefahren nämlich keine auch nicht bei listenhunde sondern nach ermessen. also nach einzelfällen zu beurteilen.
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