Es ist gut, dass die Jäger Einspruch eingelegt haben, weil es jetzt zu einer Medienwirksamen mit großen Auswirkung zeigenden Verhandlung kommt. Hinsichtlich des geschützten Wildtieres Wolf wäre es ja die zweite Verhandlung. Wobei die erste die Wölfin Bärbel betraf, die ja "nur" eine ausgebrochene Fähe war. Aber den Druck, den der Jäger bekommen hatte, den möchte selbst ich nicht abbekommen. Der Typ hat sogar das Land Niedersachsen hinter verklagt, weil er so stark "belästigt" worden war. Bärbel hat sich vor 3-4 Jahren südlichen von Hildesheim (liegt südlich von Hannover) "herumgetrieben".
Da die Jäger wohl nicht vorbestraft waren, fällt die Strafe eben gering aus. Die Signalwirkung ist wichtig. Das Geld wird denen nicht weh tun. Es kann auch sein, dass die Tagessätze lediglich zu hoch angesetzt worden sind und deshalb Einspruch eingelegt worden war, damit sie ihr geringeres Einkommen darlegen können.
Aber es ist schon abenteuerlich wieviel Schüsse die die gebraucht haben...
Christian
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