View Single Post
Old 14-01-2006, 12:52   #4
Julia
Guest
 
Posts: n/a
Default

Hallo Chrissi

Die gleiche Diskussion hatten wir vor einiger Zeit auf unserer örtlichen Hundewiese.
Ich schreibe dir mal nieder was ich noch in Erinnerung habe, ohne Festellung der Richtigkeit :

Ein Hund darf einen Eindringlich zwar verbellen, jedoch nicht beissen.
Ob Warnschild oder nicht, du haftest dann in jedem Falle.
Laut Gesetz in Deutschland darfst du auf deinem Grundstück überhaupt nichts haben was einem Eindringling gefährlich werden könnte. Also auch keine Fallgruben, Fangeisen oder ähnliches. Selbst wenn ein Fremder ohne Erlaubnis deinen Garten betritt, in ein Loch tritt das dein Hund mit Hingabe gebuddelt hat und sich ein Bein bricht - haften musst du.
Hälst du einen bissigen Hund auf dem Grundstück, so hast du ihn so unterzubringen das ihm niemand in die Quere kommen kann.
Ein Schild entbindet dich keinesfalls von der Haftung.
  Reply With Quote