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Old 14-01-2006, 12:42   #3
Erstes-Hundezentrum
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Hallo, ich möchte mich nicht groß einmischen, aber es gibt Gesetze. Diese sind von Bundesland und zudem von Kreisstadt zu Ort verschieden. Aber eines ist Gesetz

Unbefriedetes Besitztum: d.h. ohne feste Umzäunung oder abgesperrtem Tor, Tür, etc, ist mit einem Warnschild auszustatten. Die Hunde dürfen hier lediglich beaufsichtigt gehalten werden, trotz Warnschild.

Befriedetes Besitztum: eingezäuntes, ersichtliches Grundstück, unüberwindbarer Zaun und geschlossenes Tor, Tür etc. --- nicht abgeschlossen!!! Hier brauche ich kein Schild anbringen, da das befriedete Besitztum ohne Einwirkung von aussen nicht betretbar ist. Dies heist, hier herrscht Eigentumsrecht und somit ist jeder verpflichtet hier nicht ohne Befugnis oder Erlaubnis diese Grundstück zu betreten, weder der Briefträger oder andere Personen. Doch eines sollte man beachten, die Befriedung muss so beschaffen sein, das ein Hund diese nicht überwinden oder untergraben kann. Zudem sollte man von aussen am Tor eine Klingel anbringen.

Gruß Oli

P.S. Dieses Problem hatte ich schon selber, dabei hat mir die Polizei recht gegeben obwohl jemand von meinen Hunden angegriffen wurde. Hier herrscht das Jedermannsrecht zu,m Schutz des Eigentums und Frieden.
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