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Old 20-12-2008, 22:19   #59
Nebelwölfe
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Hanni, extra für dich:
Solange der VDH die Rasse TWH betreut, obliegt die Verantwortung über die TWH-Zucht dem VDH. Als Rassebetreuer der TWH und als Zuchtverband der TWH-Züchter entscheidet alleine der VDH über Ausnahmegenehmigungen. Wenn der VDH - aus welchem Grund auch immer - eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dann ist das die Entscheidung vom VDH. Eine Ausnahmegenehmigung ist übrigens - wie das Wort schon sagt - eine GENEHMIGUNG über die AUSNAHME von der Regel.

Wenn DU mit bestimmten Ausnahmegenehmigungen ein Problem hast oder der Meinung bist, dass diese vom VDH zu unrecht erteilt wurde, dann ist es am besten, du wendest dich direkt an die Verantwortlichen des VDH oder aber an die entsprechenden Züchter - und diskutierst es mit diesen aus.

Die Verantwortung darüber, die Zuchtregeln einzuhalten, liegt bei den Züchtern selber, unabhängig vom Club. Rechenschaft sind sie sich selber und dem VDH schuldig.

Last edited by Nebelwölfe; 20-12-2008 at 22:22.
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