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Old 26-08-2006, 23:48   #2
Heiko
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Wir reden hier aber über TWH, und die eignen sich bis auf ein paar Ausnahmen nähmlich nicht für den Schutzdienst
So sehe ich das auch.

Und wenn dann noch sog. "Scheintäter" (ohne jegliche Disqualifikation/ Helferschein), als Michelinmännchen getarnt, in einem dick gepolsterten Vollschutzanzug umherlaufen und "Zivilhetzen" veranstalten , wo der Hund x-beliebig in den Mann beißen darf, - die Beute ist der Mensch - , dann hört bei mir der "Spass" auf.
Mit SchH-Sport hat dies schon lange nichts mehr zu tun!
Wer neuerdings glaubt (mit seinem Wolfshund) in diese Richtung weiterzuarbeiten und das auch noch prapagiert ist ein armer Spinner - der sich nur profilieren will !!!

Wenn Schutzhundarbeit; dann schon in Richtung des Dienstbereiches (da gehört das "Zivilhetzen" mitunter dazu), oder im Sportbereich (klein angefangen) mit Hinsicht auf eine abgelegte Prüfung.

Was dies mit "Mindestanforderungen" zu tun hat ? Die bleiben einem bei solchen interessierten Schutzhundefreaks bestenfalls erspart !
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vom Westerwälder Berg
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