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Old 16-06-2010, 10:29   #2
Schnärchen
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Aus aktuellem Anlass wurden das Veranstalten von Autokorsos sowie nächtliche Hupkonzerte als weitere Vergehen aufgenommen. Es sollen bereits Fahrzeuge mit vier Fahnen gesichtet worden sein...

Natürlich gibt es einige Sonderregelungen.
Fahrer, die vorzugsweise Opel oder 3erBMW mit extrem tiefergelegtem Fahrwerk bewegen und es innerhalb geschlossener Ortschaften nicht unter 70 schaffen, dürfen auch die rote Flagge mit Halbmond und Stern fahren. Diese kann beliebig groß ausfallen und in Ausnahmefällen auch vor der Windschutzscheibe hängen.

Wer an Zebrasteifen nicht anhält und Ampeln nur für ein lustiges Beiwerk hält, wird mit einer grün-weiß-roten Flagge gekennzeichnet. Für ihn ist es allerdings Pflicht, beim Starten die Reifen auch noch im zweiten Gang durchzudrehen.

Wer keine von all diesen Auszeichnungen verdient, der bekommt einen Wimpel, der oben einen roten, unten einen blauen und in der Mitte einen weißen Streifen hat. Diese Fahrer dürfen sich auf allen Spuren der Autobahn ungehindert bewegen, ohne auf andere Teilnehmer zu achten. Ein Wohnwagen ist dann als zusätzliche Kennzeichnung Pflicht.

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