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Old 06-12-2008, 12:17   #6
Silence
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Es spielt in diesen beiden genannten Fällen gar keine Rolle ob der TWH in Deutschland in einem Klub organisiert ist oder nicht. Für die Zucht des TWH gilt die aktuelle ZO & ZZL des VDH. Wohlgemerkt nur für Hunde die in Deutschland stehen!

Beide, sowohl der Deutsche als auch der franz. Zwinger die über den VDH bzw. über die SCC abgesichert ist - haben nach den gültigen Bestimmungen ihres Landes gehandelt.

In Frankreich braucht man keine HD-Auswertung für die Eltern, selbst die Confirmation kannst du mit einer Hündin - 6 Monate nach ihrem Wurf durchführen.
Es hat lediglich etwas mit der Haftung zu tun. Züchtest du in Frankreich mit nicht geröntgten Eltern und die Nachkommen haben Dysplasie - bist du dem Käufer gegenüber regresspflichtig. Das ist aber das frei zu tragende Risiko des Züchters.

Alles andere ist einfach lächerlich. Vorallem wenn sich herausstellt, das ein VDH Züchter die geltende ZO nicht zu kennen scheint. Oder sollte man eher sagen, in bestimmten Fällen will man nicht davon wissen. Gerade so, wie es einem bei einem Konkurrenten in den Kram passt oder auch nicht.

Genauso lächerlich ist es, für Rüden die im Ausland stehen eine Deutsche ZZL zu fordern.

Das Ganze ist wieder einmal nur für ein Ziel gedacht. Hier soll keine schmutzige Wäsche gewaschen werden, sondern man versucht einfach Züchtern, gezielt mit schmutziger Wäsche zu belagern, die jeglicher Grundlage entbehren.

Das hat nichts mehr mit hinterfragen zu tun.... das ist schlichtweg infam!
Silence jest offline   Reply With Quote