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Originally Posted by Silence
Für die Zucht des TWH gilt die aktuelle ZO & ZZL des VDH. Wohlgemerkt nur für Hunde die in Deutschland stehen!
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Das dürfte ja wohl klar sein. Aber klar ist für manche hier wahrscheinlich nicht, was da drin steht, oder, was ja in letzter Zeit hier immer häufiger auftritt, es gibt ein Verständnisproblem.
In den Zuchtzulassungsbestimmungen (ZZB) des VDH für die Rasse "Tschechoslowakischer Wolfshund" (Stand 01. Januar 2006), steht unter Punkt 3. ganz eindeutig:
"Ausländische Deckrüden müssen im zuständigen F.C.I.-Mitgliedsverband zur Zucht zugelassen sein."
Also bleibt doch nur zu klären, ob die von "haninnadina" gemeinten Züchter einen ausländischen Deckrüden einsetzten, welcher zum Zeitpunkt des Deckakts vom zuständigen Mitgliedsverbands noch nicht zur Zucht zugelassen war.
War es der Rüde, dann ist alles in Ordnung. War er es nicht, und die Hündin wirft, dann wird das entsprechend den VDH-Zuchtbestimmungen geahndet.