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Old 25-07-2008, 20:01   #18
michaelundinaeichhorn
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Damit etwas klarer wird worum es teilweise geht:
Zitat von Dr. Alexander Koch

Die herkömmliche HD-Begutachtung anhand von Röntgenbildern ist nach wie vor zur standardisierten HD Diagnostik am besten geeignet.
Die HD-Auswertung ist sicherlich nicht frei von Fehlern. So hängt die Auswertung nachweislich auch vom Gutachter ab. Dies ist hinsichtlich der Fülle von Erscheinungsformen auf Röntgenbildern nicht verwunderlich. Zum anderen ist eine exakte HD-Befundung von einem korrekt angefertigten Röntgenbild hinsichtlich Lagerung des Hundes und technischer Qualität abhängig. Die GRSK (Gesellschaft zur Röntgendiagnostik erblich bedingter Skeletterkrankungen, ehemals Hohenheimer Kreis) versucht durch eine Kenntnisprüfung, regelmäßige Arbeitstreffen mit Fortbildung sowie durch die Erstellung von standardisierten Auswertungsschemata die HD-Auswertung abzustimmen und zu vereinheitlichen. Das Ziel sollten objektive HD-Gutachten nach einheitlichen Richtlinien und mit Augenmaß sein.Ein HD-Ergebnis macht keine direkte Aussage über den weiteren Krankheitsverlauf oder die Symptome des Hundes. Der HD-Befund dient zum einen als ein Teil der Zuchtauslese und kann zum anderen zur Prognose herangezogen werden. Ein schlechter HD- Befund sollte als wertvolle Information und als Warnsignal für die Hundezucht und nicht als Niederlage´oder Kritik verstanden werden. Auch wenn es schwer fällt, einen vielversprechenden Hund aufgrund des HD-Ergebnisses nicht zur Zucht zu verwenden, lohnt es sich auf alle Fälle, im Zweifelsfall einen Schritt zurückzugehen und im Sinne der Rasse und folgender Generationen noch mal von vorne anzufangen."


Die VDH-Gutachter stammen aus der GRSK, auch Dr. Wurster der, bzw. jetzt die die TWH auswertet. Der andere Befund stammt von einem Obergutachter des NRV, die Tierärzte auf der homepage des NRV konnte ich alle nicht auf der Mitgliederliste der GRSK finden.
Die Obergutachten des VDH werden durch erneutes Röntgen an einer Uniklinik und durch die bestellten Obergutachter der zentralen Auswertungsstelle durchgeführt. Der erste Gutachter ist dabei nicht beteiligt.
Die Zentralen Auswertungsstellen sind gewollt um eine Beeinflussung durch Kunden/Arztverhältnisse zu vermeiden.
Gerichtliche Gutachter stammen i.R. ebenfalls aus diesem Kreis.

Ina
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