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Old 24-08-2006, 08:49   #3
timber-der-wolf
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Hallo Heiko,

auch ich stimme den Mindestanforderungen, so wie sie da zusammengefasst stehen, zu:

* Volljährigkeit
* Psychische und physische Belastbarkeit
* finanzielle Belastbarkeit


Ergänzen würde ich allerdings noch um die Fragen:

* hat der Welpeninteressent grundlegende Kenntnisse über Hunde- (und Wolfs-)verhalten, hat er sich schon über den TWH Informationen eingeholt (Standard, etc.)
* hat der Welpeninteressent bereits Erfahrung im Umgang und der Haltung mit Hunden, oder ist der zu erwerbende TWH-Welpe der "Ersthund".

Quote:
Originally Posted by Lilith
zum thema schutzdienst:
ich habe zur zeit drei schäfermänner, mit denen ich auch schutzdienst mache. ...
ich arbeite mit meinen hunden im sicherheitsdienst auf veranstaltungen, da muss der hund schon aufgrund der äusseren umstände kontrollierbar sein!
... aber SchD ist ja hier leider ein eher heisses eisen ...
@Lilith - Ich bin ja bekannterweise bekennender Gegner des Schutzdienst im zivilen / privaten Bereich, da es m.E. genügend andere, bessere und artgerechtere Beschäftigungen für unsere Hunde (und Halter) gibt.
Trotzdem akzeptiere ich natürlich, dass der Schutzdienst, wenn er vernünftig und kontrolliert durchgeführt wird, in bestimmten Bereichen notwendig ist und seine Berechtigung hat. So wie bei Dir, da Du die Schutzausbildung und Schutzdienst aus dienstlichen Gründen machst, ähnlich wie Zoll und Polizei.
Du hast 3 Schäferhunde (Schäfermänner). Wir reden hier aber über TWH, und die eignen sich bis auf ein paar Ausnahmen nähmlich nicht für den Schutzdienst. Der schweizer TWH-Club lehnt diesen z.B. grundsätzlich für Privatpersonen ab.
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LG, Norbert mit seinen Graupelzen Onka v. Böhmerwald & Kira
"Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (Kant)
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