Gute Frage

Für mich kommt ein Hund aus eine Arbeitslinie / Gebrauchshundezucht wenn seine Eltern, Grosseltern und/oder mindestens noch einige auf Höhe der Urgrosseltern über eine SchH bzw. VPG - Prüfung verfügen.
Oder aber ein Nachkomme aus einer Linienzucht, der nachweislich auf einen oder 2 Hunde zurückgeht, der wie o.g. über eine anerkannte Leistungsprüfung verfügt.
Da ich jetzt mich jetzt ausschliesslich auf die anerkannten Gebrauchshunderassen innerhalb der FCI beziehe - bedeutet das
in diesem Fall VPG oder SchH.
Keinesfalls würde ich persönlich einen Hund dessen Eltern, Großeltern "nur" über eine BH verfügen als Leistungs- oder Arbeitslinie bezeichnen oder gar anerkennen.
Dafür sind mir die Ansprüche die an einen BH Prüfling gestellt sind einfach zu gering.
m.E nach kann heute jeder halbwegs normal sozialisierte Familienhund, die BH innert kürzester Vorbereitungszeit absolvieren. Da es hierin keine Stationen mehr gibt die vom Hund ein Mindestmass an Belastbarkeit, hohes Nervenkostüm oder Ausbildbarkeit erfordern. Nicht mal mehr die Schussgleichgültigkeit wird überprüft.
Hier würde ich es persönlich eher so handhaben wollen, wie die Hovawarte. Dort werden Hunde nach diesem Schema als Merkmalslinie BH, oder Merkmalslinie FH oder aber Merkmalslinie HD A1 bezeichnet.
Aber keinesfalls Arbeitslinie. Jedenfalls nicht für mich :-)
Im übrigen Christian, ist bei diesen Rassen auch das Bestehen einer Fährtenhundprüfung - weder der FH1 noch der FH2 - ausreichend um in der Gebrauchshundeklasse antreten zu dürfen.
Um jedoch nicht wieder ins Fettnäpfchen zu treten - möchte ich noch anfügen, das ich es wirklich begrüße wenn mit einem Hund gearbeitet wird. Und zwar egal in welcher Richtung.
Und zu guter letzt: Ich weiss immer noch nicht was diese Abkürzungen bedeuten!
Welche Prüfung steht hinter der Abkürzung:
VZ1;
VZ2;
ZOP;
ZPU1;
ZZO;
Grüße Silence