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1. ist Zwinger nicht als das definiert was wir so als Zwinger ansehen, wenn Du Zwinger als eine Vorrichtung zum Abhalten des Hundes vom Rest des Gartens anssiehst ist ein Gehege auch ein Zwinger. 2. ist der Bezug auf den Zwinger nur in der Hundehaltungsverordnung aufgeführt, in Paragraph 3 Abs. 11 des Tierschutzgesetzes gilt es für alles was durch Anwendung von Schmerzen Bewegung eingrenzt oder hervorruft, das ist in Deinem Fall so.
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Noch mal , ich habe keine Vorrichtung zum Abhalten der Hunde zum restlichen Grundstück . Ich habe auch kein Gehege . Die Bewegungen meiner Hunde werden nicht eingegrenzt , da das Grundstück so wie so da zu ende ist wo der Weidezaun lang läuft . Also ist es eine Grundstücksumfriedung - oder ist mein Grundstück als Zwinger anzusehen ? Schmerzen führt den Hunden keiner zu , wenn dann sie sich selber , da sie aber wissen was der gelbe Strick bedeutet , gehen sie überhaupt nicht dran . Der Zaun oder besser das Weidegerät ist extra für Hunde und ist sogar frei käuflich . Es ist einstellbar und so berechnet , das der Hund keinen Schaden nimmt . Es handelt sich nicht um ein Gerät für Pferde oder Kühe .
Meine Hunde und ich , kommen damit sehr gut klar , also was wilst du jetzt ? Im Übrigen , ich sage es wenigstens offen , das ich einen Weidezaun benutze - andere beklagen das und haben selber kein anderes Mittel als Strom . du musst es nicht gut finden , ist doch dein Recht , ich finde es effektiv und auch sehr sicher .
Gruß