Auszug aus VDH-Zucht-Ordnung
2. Grundlagen
2.1 Das Mindestzuchtalter von Rüden legen die Rassehunde-Zuchtvereine fest.
2.1.1 Das Mindestzuchtalter von Hündinnen darf 15 Monate nicht unterschreiten. Hündinnen dürfen nur in mit dem Interesse der Rasse begründbaren Fällen nach Vollendung des achten Lebensjahres zur Zucht verwendet werden. Für diese Zuchtmaßnahmen gilt der Decktag als Stichtag.
2.1.2 Für Rüden ist keine Grenze festgelegt.
Gruß
Adi
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