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		| Wir reden hier aber über TWH, und die eignen sich bis auf ein paar Ausnahmen nähmlich nicht für den Schutzdienst | 
	
 So sehe ich das auch. 
Und wenn dann noch sog. "Scheintäter" (ohne jegliche  Disqualifikation/ Helferschein), als Michelinmännchen getarnt, in einem dick gepolsterten Vollschutzanzug umherlaufen und "Zivilhetzen" veranstalten 

 , wo der Hund x-beliebig in den Mann beißen darf, - die Beute ist der Mensch - , dann hört bei mir der "Spass" auf. 
 
 
Mit SchH-Sport hat dies schon lange nichts mehr zu tun! 
Wer neuerdings glaubt (mit seinem Wolfshund) in diese Richtung weiterzuarbeiten und das auch noch prapagiert ist ein armer Spinner 

  - der sich nur profilieren will !!!
Wenn Schutzhundarbeit; dann schon in Richtung des Dienstbereiches (da gehört das "Zivilhetzen" mitunter dazu), oder im Sportbereich (klein angefangen) mit Hinsicht auf eine abgelegte Prüfung. 
 
 
Was dies mit "Mindestanforderungen" zu tun hat ?  Die bleiben einem bei solchen interessierten Schutzhundefreaks bestenfalls erspart ! 
