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Old 14-01-2006, 18:37   #9
gerhard
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Hallo Michael !

Du liegst mit Deiner Rechtsmeinung schon ziemlich richtig - wenn ein Hund auch auf dem eigenen Grundstück zubeißt (und es wird amtsbekannt), wird auch in Österreich ein gerichtliches Strafverfahren wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher (wenn der Hund auf den Gebissenen gehetzt wurde) Körperverletzung eingeleitet.

Bei gebissenen Einbrechern allerdings ist es etwas diffiziler.
Hier handelt es sich um Notwehr, da auch Eigentum ein notwehrfähiges Rechtsgut ist - allerdings ist das Leben bzw. die körperliche Integrität eines Menschen grundsätzlich das höhere Rechtsgut und es kann zu einer Anklage wegen Notwehrüberschreitung kommen - hängt alles von den näheren Umständen ab, wie z.B. ob der Einbrecher Menschen bedrohte, bewaffnet war, die Schwere der Verletzung u.ä.

Ein Warnschild schließt a prioiri jedenfalls keine Haftung aus.

Schöne Grüße, Gerhard
gerhard jest offline   Reply With Quote