Torsten: Zu Blaubeeren und oder ob Du etwas fassen kannst schreibe ich keine weitere Ausführung. Und wer etwas fordert ging aus meiner Ausführung hervor.
Du hast geschrieben: Im Übrigen handelt es sich beim Hundeverkauf sowie so darum das man eine Sache verkauft und sich die Garantiebestimmungen darauf beziehen...... also so what
Eben! Bitte doch erst lesen was ich schrieb!
Du must garantieren, das die Sache frei von Mängel ist, soweit möglich:
Ein Sachmangel liegt vor, wenn zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Istbeschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Also in Zukunft schreiben: Keine Gewährleistung auf "Frei von Krankheiten wie Zwergenwuchs und DM". Ansonsten kann es sein, das Du als Züchter Schadensersatzpflichtig bist.
Im techn. gibt es auch den Ausdruck "Stand der Technik"
in Bezug auf Produkthaftung. Da sind Firmen verpflichtet sich schlau zu machen und diese anzuwenden!
Dies wäre in meinen Augen nicht schlecht bei der Zucht! "Stand bei der Zucht". Dann wäre es eindeutiger.
Nun verstanden?
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Bei allem immer viel Spaß wünschen:
Der Franke mit der besten Freundin von allen und Bragi, Sohn Odins und dessen Gemahlin Freya und dessen Tochter Ayla :-)
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