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Originally Posted by FreierFranke
Du kannst ja machen, was Du möchtest. Zukünftige Welpenkäufer können dann aber versuchen rechtlich bei einen "Mangel der Sache" sich zu fragen, ob Du alles was in einen normalen Maß stehend und einen Züchter zumutbar ist auch durchgeführt hast  Ansonsten Schadensersatz?
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Zu deiner so rechtlichen Ausführung stelle ich nur die eine Frage, ist es Pflicht zu testen ? Wenn nein, sondern nur aufgeklärt - ansonsten kein Schadenersatz ...... Im Übrigen handelt es sich beim Hundeverkauf sowie so darum das man eine Sache verkauft und sich die Garantiebestimmungen darauf beziehen...... also so what