Wenn das sehr gut von keinem deutschen Richter war, kannst du es dir einrahmen od. so.
Wenn du in Do die Einzelbewertung möchtest schreib ganz schnell mit Begründung an den VDH oder besser per Fax. Die Zeit wird knapp, weil du ja auch noch die schriftl. Bestätigung brauchst.
Extra kosten wird das ja hoffentlich nichts. Jedenfalls hat niemand was davon gesagt.
Gruß Marion