17-07-2009, 15:47
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#14
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Member u. Forenranger
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Originally Posted by Astrid
Wenn du die Zähne richtig zeigen kannst - also so, dass der Richter alles sieht, was er sehen muss - sollte es reichen, wenn du ihr das Maul öffnest. Muss normalerweise nicht zwingend der Richter machen.
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Hallo Astrid,
nein, nur den Fang zu öffnen reicht nicht aus. Es geht darum, dass der Richter feststellen muss ob ein Hund Scheren- oder auch Zangengebiss hat (was laut Standard beides zulässig ist). Und das ist nur bei geschlossenem Fang (Maul) und hochziehen der Oberlippe möglich. Weiterhin muss festgestellt werden ob der Überbiss stimmt - also bei gewünschtem Scherengebiss die Schneidezähne des Oberkiefers höchstens bis Streichholzstärke über die des Unterkiefers übergreifen. Sollte es mehr sein bezeichnet man dies mit Vorbiss, der nicht erwünscht ist.
Unterbiss scheidet aus und ist in jedem Fall Zuchtausschließend - kommt aber recht selten vor.
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vom Westerwälder Berg
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