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Originally Posted by michaelundinaeichhorn
Vielleicht klappt aber die Vereinszulassung demnächst dann sieht es wieder anders aus, ohne Verein gibt es keine Möglichkeit außer Beschwerde beim VDH.
Ina
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Gut, dann habe ich etwas dazu gelernt. Ich ging tatsächlich davon aus, das der ausführende Verein das Hausrecht besitzt.
Aber ok, dann ist es wohl im Fall TWH ausschliesslich noch dem VDH vorbehalten.
Vielleicht ist es wirklich klüger das ein oder andere unter der Rubrick - armes Würstl - abzuhaken.