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michaelundinaeichhorn 13-09-2007 07:53

Quote:

Originally Posted by timber-der-wolf (Bericht 104398)
r
Eine Anmerkung sei mir aber noch gestattet, man sollte nicht einem ganzen Berufsstand, den Tierärzten, unterstellen, dass Gefälligkeitsgutachten gemacht werden bzw. gemacht werden könnten. Das grenzt schon an Verleumdung und übler Nachrede.

Lieber Norbert,

erstens bin ich selber Tierärztin und zweitens ist das die Argumentation der betreffenden Tierärzte selber.
Das gleiche gilt übrigens für Tierärzte die Wesenstests abnehmen dürfen und zu denen ich auch gehöre, wir sind gehalten keine Wesenstests bei eigener Kundschaft abzunehmen. Auch dies wurde von den Tierärzten selber postuliert. Nicht weil man allen Kollegen Gefälligkeitsgutachten unterstellt sondern weil man so vor der Unterstellung und vor Forderungen aus der Klientel geschützt ist.

Anscheinend ist die Tierärzteschaft da etwas realistischer als der DRC.

Wenn z.B. Deine Züchterin die Hauptzuchtwartin ist hat sie relativ viel Kontakt zu Züchtern und auf den ein oder anderen mit Sichereit auch relativ viel Einfluß, außerdem hat sie soweit ich mich erinnern kann eine Hundeschule und -pension und züchtet selber drei Rassen. Gesetzt den Fall sie wäre keine integre Persönlichkeit (was ich hier ausdrücklich nicht unterstellen möchte, dies ist ein Beispiel!) würde sie mit Sicherheit eines Tages zu ihrem Tierarzt gehen und fragen ob man denn da nicht mal ein Auge zudrücken könnte. Im Falle des VDHs kann der Tierarzt ganz einfach sagen "tut mir leid, da habe ich keinen Einfluß drauf" darauf kann sie nicht verärgert reagieren, es liegt außerhalb seiner Möglichkeiten. Im Falle des DRC läge es rein theoretisch innerhalb seiner Möglichkeiten, er müßte lügen oder eine wichtige Kundin verärgern.
Außerdem können auch andere Züchter nicht anfangen zu tuscheln, keiner von Beiden hätte die Möglichkeit die Ergebnisse zu beeinflussen.

Heiko 04-10-2007 11:01

Hallo zusammen !

Auf der z. Zt. aktuellen Züchterliste D sind momentan 29 "Züchter" angegeben.:roll: Darunter auch die (viel gescholtenen) privat und NON FCI Zuchten - sowie Züchter die schon seit langem out sind.
Bessere Werbung lässt sich eigentlich nicht machen.:oops: Ist das jetzt so real, oder eher ein technisches (Datenbank)- Problem ?:?

Grüße

timber-der-wolf 04-10-2007 11:52

Quote:

Originally Posted by Heiko (Bericht 106644)
...Auf der z. Zt. aktuellen Züchterliste D sind momentan 29 "Züchter" angegeben... Darunter ...NON FCI Zuchten - sowie Züchter die schon seit langem out sind. Bessere Werbung lässt sich eigentlich nicht machen. ... Grüße

Ob Werbung für FCI oder nonFCI-Hunde sei hier erst einmal dahin gestellt. Es geht m.E. um die Zucht von reinrassigen TWH nach FCI-Standart. Und diese erfolgt nicht nur unter dem Dach des VDH!
Richtig ist aber, dass einige Namen nicht auf die Züchterliste gehören. U.a. der von R.H. Wie sich jeder überzeugen kann, ist er auch mit seinem nicht existierenden "Verein für TWH" inzwischen von der HP des DRC Soltau e.V. genommen worden, denn auch dieser Verband hat mit "Vermehrer" und unkontrollierter Zucht nichts am Hut.

Steffen 04-10-2007 11:54

Quote:

Originally Posted by Heiko (Bericht 106644)
Ist das jetzt so real, oder eher ein technisches (Datenbank)- Problem ?:?

Margo hat mir gerade mitgeteilt, dass Przemek die Datenbank aktuallisiert hat, aber leider hat nicht alles geklappt. Die Non-FCI-Züchter und die nicht mehr aktiven Züchter werden aber bald wieder von der Liste verschwinden.

timber-der-wolf 04-10-2007 12:15

Quote:

Originally Posted by Steffen (Bericht 106650)
Margo hat mir gerade mitgeteilt, dass Przemek die Datenbank aktuallisiert hat, aber leider hat nicht alles geklappt. Die Non-FCI-Züchter und die nicht mehr aktiven Züchter werden aber bald wieder von der Liste verschwinden.


Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn auch die nicht im VDH organisierten, sogenannten nonFCI-Züchter, die unter anderem Dachverband ebenfalls nach FCI-Standart züchten, in der Züchterliste verbleiben würden.
Es geht hier auf wolfdog m.E. schließlich um reinrassige TWH und nicht um den VDH und um die Züchter, die unter dessen Dach züchten.
Man sollte es dem Welpeninteressenten überlassen, von welchem Züchter sie ihren Hund erwerben. Hoffentlich ist Margo und Przemek realistisch und objektiv genug bei der Aktualisierung der Datenbank.
In D gibt es meines Wissens auch nur eine organisierte nonFCI-Züchterin, oder?

Roentgenfee 04-10-2007 12:47

Quote:

Originally Posted by timber-der-wolf (Bericht 106649)
Richtig ist aber, dass einige Namen nicht auf die Züchterliste gehören. U.a. der von R.H. Wie sich jeder überzeugen kann, ist er auch mit seinem nicht existierenden "Verein für TWH" inzwischen von der HP des DRC Soltau e.V. genommen worden, denn auch dieser Verband hat mit "Vermehrer" und unkontrollierter Zucht nichts am Hut.

Hallo Norbert,

meinem Bruder im Geiste widerspreche ich ungern. Diesmal muss ich es jedoch tun. Der "Verein für Tschechoslowakische Wolfshunde e.V." ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Helmstedt eingetragen. Mir lag ein Registerauszug im Original - ausgestellt vom Amtsgericht Helmstedt - vor. Er war ausgestellt Ende vergangenen Jahres oder Anfang diesen Jahres. Da ich davon ausgehe, dass sich an der Eintragung nichts geändert hat, dürfte Deine Aussage nicht korrekt sein.

Viele Grüße Richtung Brandenburg

Dieter

Heiko 04-10-2007 15:55

Quote:

Originally Posted by Steffen (Bericht 106650)
Margo hat mir gerade mitgeteilt, dass Przemek die Datenbank aktuallisiert hat, aber leider hat nicht alles geklappt. Die Non-FCI-Züchter und die nicht mehr aktiven Züchter werden aber bald wieder von der Liste verschwinden.

Ok - also ein technisches Problem8)

timber-der-wolf 04-10-2007 20:04

Quote:

Originally Posted by Dieter_Mückter (Bericht 106657)
... Der "Verein für Tschechoslowakische Wolfshunde e.V." ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Helmstedt eingetragen. Mir lag ein Registerauszug im Original - ausgestellt vom Amtsgericht Helmstedt - vor. ... Dieter

Hallo Dieter,

es gehört hier sicher nicht unbedingt her, aber trotzdem. Ich weis nicht wann die ursprüngliche Eintragung beim Amtsgericht genau war, dessen Auszug Du gesehen hast.
Aber, für die Registrierung beim Amtsgericht ist für einen rechtsfähigen Verein gemäß BGB notwendig, dass mindestens 7 Mitglieder, ein 3 köpfiger Vorstand und eine Satzung, notariel beglaubigt, dem Gericht vorgelegt werden. Jegliche Veränderungen (Vorstand, Satzung, Sitz des Vereins, etc.) sind ebenfalls notariel beglaubigt beim Amtsgericht einzureichen.
Und nun überlege bitte selbst, ob das beim "Verein für TWH" von R.H. gegeben ist.
Der DRC Soltau e.V. hat die Angelegenheit geprüft, und deshalb ist auch dieser Verein unter "Angeschlossenen Organisationen" gelöscht worden.

Schöne Grüße, auch an Christel,
Norbert

Roentgenfee 05-10-2007 11:50

Quote:

Originally Posted by timber-der-wolf (Bericht 106707)
Ich weis nicht wann die ursprüngliche Eintragung beim Amtsgericht genau war, dessen Auszug Du gesehen hast.
Aber, für die Registrierung beim Amtsgericht ist für einen rechtsfähigen Verein gemäß BGB notwendig, dass mindestens 7 Mitglieder, ein 3 köpfiger Vorstand und eine Satzung, notariel beglaubigt, dem Gericht vorgelegt werden. Jegliche Veränderungen (Vorstand, Satzung, Sitz des Vereins, etc.) sind ebenfalls notariel beglaubigt beim Amtsgericht einzureichen.

Hallo Norbert,

wann die ursprüngliche Eintragung erfolgt ist, weiß ich auch nicht. Deine restlichen Ausführungen sind jedoch vollkommen korrekt.
Quote:

Originally Posted by timber-der-wolf (Bericht 106707)
Und nun überlege bitte selbst, ob das beim "Verein für TWH" von R.H. gegeben ist.

Das kann ich nicht beurteilen. R.H. war bei dem mir vorliegenden Auszug als Vorbeter (Vorsitzender) eingetragen. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder sind mir unbekannt. Ob hier alle Vorschriften des Vereinsrechts eingehalten wurden, kann ich nicht beurteilen. Hier kann ich nur spekulieren und werde wahrscheinlich nach meinem heutigen Wissenstand über die Zuverlässigkeit bestimmter Personen zu dem gleichen Ergebnis kommen wie Du.

Gruß Dieter


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