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Nirak 04-09-2006 08:01

Jos,
1 Sache - 10 Richter - 10 Verschiedene Urteile -
Da bin ich mir fast Sicher! Es kommt nur darauf an wer Klagt!

Roland

Torsten 04-09-2006 12:35

Quote:

Dieser Man war nicht nur Jeder. Wenn ich meine Frau abhohle wenn sie reiten war. Und ich sehe sie nicht kan ich anklopfen und wenn keiner mich hört soll ich dan weg gehen. Neu, dan offne ich die Tür und ruf mahl rein. Ich denke mir der Richter kuckt auch was der Man da wollte. Es wäre was anderes wen der Man nachts durchs Fenster reinkommt.
Das mag ja sein , aber so wie ich das hier verstehe , ist es das Wohnhaus der Familie die den Reiterhof hat , also Privatsphäre .
Ich kenne es immer noch so , das ich mir nicht eigenmächtig Zutritt zu einem privaten Wohnhaus oder einer Wohnung verschaffe auch wenn keiner hört wenn ich klingel oder anklopfe .Wo bleibt denn da die Privatsphäre ? Wozu haben wir dann Türen und Klingeln ?
Ein Wohnhaus ist kein öffentliches Gebäude zu dem Jeder Zutritt haben muss / kann.
Kann aber sein , das es dort so üblich ist , und die Familie die wartenden Leute im Wohnhaus unterbringt um eine priv. Atmosphäre zu schaffen .

Joswolf 04-09-2006 13:59

Diesen forfall ist nicht so wichtig, ob privatspfäre oder nicht.
Wenn Jemand mit Slechte Absichten rein geht darf er damit rechnen gestraft zu werden(meine meinung). Aber die Realität ist anders. Selbst wenn einer ohne schlimme Absichten rein kommt und er war gewarnt durch ein Schild. Muss der Hundebesitzer Haften.
Wir sind also gewarnt.

Jos


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