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Also der Rüde scheint eine VDH-Zuchtzulassung zu haben, sonst würde er nicht hier in der deutschen Deckrüdenliste stehen. Ich kann mich noch an ihn erinnern als er in Herxheim gekört wurde, also soweit alles in Ordnung.
Die Besitzerin hat natürlich die Freiheit ihn zum Decken anzubieten. Warum sie das aber mit einer Anzeige bei dhd 24 macht, ist mir unverständlich, da ich als Züchter niemals auf die Idee kommen würde, dort nach einem Deckrüden für meine Zuchthündin Ausschau zu halten. Dafür gibt es doch hier bei wolfdog.org die Deckrüdenliste mit allen zugelassenen FCI-Deckrüden aus allen Ländern. Wenn sie das etwa bei dhd 24 machen würde, mit dem Ziel, ihn auch außerhalb der FCI-Zucht einzusetzen, kann er natürlich die VDH-Zuchtzulassung verlieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das möchte. |
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Wenn es Dir wirklich um die Sache ginge, hättest Du Dir die Besitzerin in der hier vorhandenen Datenbank gesucht und Kontakt zu ihr aufgenommen. Aber es ist ja einfacher irgendwelche Vermutungen in die Welt zu setzen. |
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hast Du bei Deinen Telefonaten auch hierrüber näheres erfahren. Auf der Internetseite habe ich nämlich das hier gefunden http://www.drc-soltau.com/faq.html?a...ntry&faqId=856 und das sieht für mich so aus als könnte das der eigene Haustierarzt machen. Ina |
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ja, PN an Dich ist unterwegs. |
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Hallo Norbert, mich hätte das mit der HD-Auswertung/ED und Augenuntersuchung auch interessiert...:evil: Tanja |
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Hallo Steffen, alter Schlawiner ;) (telefonisch erreicht man Dich wohl nie :evil:)! Nun zum Thema HD/ED-Untersuchung: Nein, es hat nichts mit Heimlichtuerei zu tun, sondern damit, dass ich die mir gemachten Angaben ersteinmal prüfen wollte. Vom Büro des DRC Soltau e.V. erhielt ich die Auskunft, dass jeder für HD/ED-Untersuchungen ausgebildete und zugelassene TA / Tierklinik die Untersuchung durchführen darf. Ich habe darauf hin heute, nach Inas PN an mich, telefonisch meine TAin und den zuständigen TA der Tierklinik in Pritzwalk zu diesem Thema befragt. Von beiden erhielt ich die Auskunft, dass der VDH bei bestimmten Rassen, also auch nicht bei allen, auf eine zentrale Auswertung besteht (z.B. DSH). Andere Verbände handhaben das unterschiedlich. Bestätigt wurde mir auch von beiden TA, dass die HD/ED-Untersuchung nicht jeder TA ausführen darf, sondern dass dazu eine spezielle Aus- bzw. Weiterbildung und Zulassung erforderlich ist. Für die Auswertung gibt es verbindlich festgelegt Richtlinien, Schablonen etc. Die Frage, ob "Gefälligkeitsgutachten" möglich sind, wurde kategorisch verneint, da das einer strafbaren Falschbeurkundung gleich käme. Eingeräumt wurde aber, dass es im Detail schon unterschiedliche Ansichten und Auffassungen im Einzelfall geben kann, wobei im Endergebnis die Unterschiede nicht so gravierend sind, dass ein TA HD feststellt und der Andere sagt der Hund wäre HD frei. (Falls ich mich im medizinischen Sinne nicht korrekt ausgedrückt habe, bitte ich um Nachsicht, bin ja weder TA noch Züchter, der damit zu tun hat 8)). |
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Es ging nicht eindeutig daraus hervor ob diese ortsansässigen TÄ auch die Bilder auswerten und damit eine ZZL erteilen. Für mich sind das 2 Paar Schuhe. |
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Auswerten tut naürlich der ausgebildete und zugelassene TA, aber die ZZL erteilt nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen der Verband und nicht der TA ;). |
Hallo zusammen !
Kurze Anmerkung zum Thema: Eine Betitelung, wie z. B. "VDH / FCI vs NON FCI - Zucht" würde sicher dem Inhalt des bisherigen Diskussionsverlaufs gerechter - bzw. das Thema in der Übersicht/Kategorie (für interessierte Leser) deutlicher hervorheben ! Zumal es jetzt langsam interessant wird ! :hand |
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Da die Vereine im VDH eine eigene Zuchtzulassungsordnung haben kann ich nicht sagen wie das in Vereinen ist die schon sehr lange bestehen. Ich kenne nur zentrale Gutachter und habe auch nie etwas anderes gehört. Fakt ist das die TWH - und um die geht es hier ja - im VDH durch mitlerweile zwei zentrale Gutachter bewertet werden. Der SV hat in soweit eine Sonderstellung das er auch die Röntgentierärzten vorschreibt. Quote:
Richtig wäre auch das mit der Falschbeurkundung. Da ich bei Radiologen studiert habe die das Systhem mitentwickelt haben kenne ich aber auch die Gründe für die zentralen Gutachter: - Es wird vorgebeugt das ein Tierarzt von einem guten Kunden unter Druck gesetzt werden kann. Dies heißt nicht, daß er dem Druck nachgeben würde aber er ist auf jeden Fall in einer unangenehmen Situation. Und auch Tierärzte sind nur Menschen. - Der zentrale Gutachter kennt in der Regel nicht den Besitzer des Hundes oder den Hund und dieser nicht den Tierarzt persönlich. Dies macht das ganze emotionsfrei und neutral. - Die Gutachter sind immer für bestimmte Rassen zuständig. Dadurch haben sie Übung mit diesen Rassen und kennen auch die Gesamtsituation der Rasse. Alle Hunde dieser Rasse haben die gleiche Beurteilungssituation, denn auch wenn das Bewertungssysthem so weit objektiviert wurde wie irgend möglich bleibt doch ein gewisser persönlicher Spielraum. Die Unterschiede zwischen A2 und B1 beispielsweise oder A1 und A2 sind so riesig groß nicht. Ich weiß, dass die Gutachter an Rassen mit vielen Zuchthunden ohne HD besonders strenge Maßstäbe anlegen da dort die genetische Vielfalt gewahrt bleibt auch wenn dadurch Hunde wegfallen - dies ist auch sicherlich richtig. Das HD-Bewertungssysthem wurde von den Gutachtern selber mitentwickelt und stellt das Bestmögliche dar. Ich weiß definitiv, das von den Entwicklern des Systhems ein zentraler, neutraler Gutachter befürwortet wird. Ich verstehe generell nicht was für Gründe dafür sprechen könnten davon abzuweichen. |
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Aber wenn mein Haustierarzt meine Hunde nicht nur röntgt sondern auch auswertet - erteilt er ihnen in meinen Augen schon so gut wie, eine ZZL. Denn der Verein wie der Soltauer - hat nicht mehr viele Stationen die es dann noch zu durchlaufen gibt um nun die Zucht offiziell in der Dissidenz zu beginnen. Ich halte es für äusserst fatal keinen zentalen Gutachter zu wählen. Einen Gutachter für den zu bewertende Hund auf dem Röntgenbild, nichts weiter darstellt als eine Nummer. Nur so ist man über jeden Zweifel erhaben. |
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Uschi, nun las mal "die Kirche im Dorfe". Bis auf die zentrale Auswertung unterscheidet sich doch die ZZL kaum. Du mußt eine Ausstellung besuchen, ein Richter bewertet den Hund, ein Zwingename muss beantragt werden, bestimmte Formalitäten (Bürokratie ;)) muss erledigt werden, und dann ... gibts beim Einen wie beim Anderen die ZZL. Quote:
Nun gut, darüber kann man doch reden. Hat bestimmt auch was für sich. Kann mir aber vorstellen, dass es berechtigte Argumente dagegen gibt. Allerdings dürften dann m.E., wegen der Unabhängigkeit ;), die Gutachter selbst nicht Mitglied des Vereins sein, für dem sie die Gutachten erstellen. |
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Mal abgesehen davon, finde ich es nach wie vor dubios das jemand wie R. Homberger es mal eben so als angegebener Verein auf eine der Homepages schafft. Das spricht definitiv nicht für strenge Auswahlkriterien. Und sei es wie es will entweder ist der DRC an den NKRV angeschlossen oder umgekehrt, je nach Homepage auf der man googelt. |
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Aber welche nicht erreichbaren Kriterien müssen diese Hunde noch erfüllen ? Eine Ausstellung? Ausstellungen bei der Siegertitel vergeben werden, von denen hat noch kein normaler Aussteller gehört. Da bekommt der V1 Hund den Titel Weltsieger, der V2 Hund wird Bundessieger und der V3 Hund macht den Europasieger. Mich überzeugt das absolut nicht. Daneben wie schon von Ina angesprochen die jährliche Augenuntersuchung. Ich weiss das sie Augenuntersung bei manch Rassen (zb. Miniatur-Bullterrier) vor jeder neuen Zuchtverwendung nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf. Spart man sich die beim Soltauer Verein, oder habe ich das auf der HP überlesen ? Daher nochmal ganz deutlich - mit manch einer Gefälligkeitsauswertung können Hunde in die Zucht oder in die Vermehrung gelangen, die dort unter normalen Umständen nichts mehr zu suchen haben. Und wer jetzt noch Zweifel hat, wird hoffentlich langsam der Sache näher kommen, warum manch ein "Züchter" lieber den Weg ausserhalb der FCI wählt. Denn es kommt ihn in jedem Fall billiger!! Und nicht selten geht diese Art der unkontrollieren Vermehrung auf Kosten der betroffenen Rasse & der unbedarften Welpenkäufer! |
Da ich weder Mitglied noch Züchter im DRC Soltau e.V. bin, dies auch nicht beabsichtige, kann ich auch nicht zu allen Einzelheiten detailliert antworten. Bzgl. HD/ED - Untersuchung habe ich dort angerufen und berichtet. Wenn nun die Frage nach der Augenuntersuchung kommt, bitte dann ruft selbst dort an, oder fragt die TWH – Züchterin meines Hundes, sie ist ja Hauptzuchtwart für Großrassen im DRC Soltau.
Ich kann nur sagen, dass im Ahnenpass von Onka entsprechende Seiten für HD/ED - Untersuchungen, Augenuntersuchung, Zuchtzulassungsprüfung, Zwingerabnahme, Wurfmeldung und Abnahme, etc., etc. vorhanden sind. Also wird so etwas sicher auch durchzuführen sein. Eine Anmerkung sei mir aber noch gestattet, man sollte nicht einem ganzen Berufsstand, den Tierärzten, unterstellen, dass Gefälligkeitsgutachten gemacht werden bzw. gemacht werden könnten. Das grenzt schon an Verleumdung und übler Nachrede. Nunmehr werde ich mich aus den Detailfragen der Zucht heraushalten und das Feld den Fachleuten, nämlich den Züchtern, überlassen. |
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erstens bin ich selber Tierärztin und zweitens ist das die Argumentation der betreffenden Tierärzte selber. Das gleiche gilt übrigens für Tierärzte die Wesenstests abnehmen dürfen und zu denen ich auch gehöre, wir sind gehalten keine Wesenstests bei eigener Kundschaft abzunehmen. Auch dies wurde von den Tierärzten selber postuliert. Nicht weil man allen Kollegen Gefälligkeitsgutachten unterstellt sondern weil man so vor der Unterstellung und vor Forderungen aus der Klientel geschützt ist. Anscheinend ist die Tierärzteschaft da etwas realistischer als der DRC. Wenn z.B. Deine Züchterin die Hauptzuchtwartin ist hat sie relativ viel Kontakt zu Züchtern und auf den ein oder anderen mit Sichereit auch relativ viel Einfluß, außerdem hat sie soweit ich mich erinnern kann eine Hundeschule und -pension und züchtet selber drei Rassen. Gesetzt den Fall sie wäre keine integre Persönlichkeit (was ich hier ausdrücklich nicht unterstellen möchte, dies ist ein Beispiel!) würde sie mit Sicherheit eines Tages zu ihrem Tierarzt gehen und fragen ob man denn da nicht mal ein Auge zudrücken könnte. Im Falle des VDHs kann der Tierarzt ganz einfach sagen "tut mir leid, da habe ich keinen Einfluß drauf" darauf kann sie nicht verärgert reagieren, es liegt außerhalb seiner Möglichkeiten. Im Falle des DRC läge es rein theoretisch innerhalb seiner Möglichkeiten, er müßte lügen oder eine wichtige Kundin verärgern. Außerdem können auch andere Züchter nicht anfangen zu tuscheln, keiner von Beiden hätte die Möglichkeit die Ergebnisse zu beeinflussen. |
Hallo zusammen !
Auf der z. Zt. aktuellen Züchterliste D sind momentan 29 "Züchter" angegeben.:roll: Darunter auch die (viel gescholtenen) privat und NON FCI Zuchten - sowie Züchter die schon seit langem out sind. Bessere Werbung lässt sich eigentlich nicht machen.:oops: Ist das jetzt so real, oder eher ein technisches (Datenbank)- Problem ?:? Grüße |
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Richtig ist aber, dass einige Namen nicht auf die Züchterliste gehören. U.a. der von R.H. Wie sich jeder überzeugen kann, ist er auch mit seinem nicht existierenden "Verein für TWH" inzwischen von der HP des DRC Soltau e.V. genommen worden, denn auch dieser Verband hat mit "Vermehrer" und unkontrollierter Zucht nichts am Hut. |
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Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn auch die nicht im VDH organisierten, sogenannten nonFCI-Züchter, die unter anderem Dachverband ebenfalls nach FCI-Standart züchten, in der Züchterliste verbleiben würden. Es geht hier auf wolfdog m.E. schließlich um reinrassige TWH und nicht um den VDH und um die Züchter, die unter dessen Dach züchten. Man sollte es dem Welpeninteressenten überlassen, von welchem Züchter sie ihren Hund erwerben. Hoffentlich ist Margo und Przemek realistisch und objektiv genug bei der Aktualisierung der Datenbank. In D gibt es meines Wissens auch nur eine organisierte nonFCI-Züchterin, oder? |
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meinem Bruder im Geiste widerspreche ich ungern. Diesmal muss ich es jedoch tun. Der "Verein für Tschechoslowakische Wolfshunde e.V." ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Helmstedt eingetragen. Mir lag ein Registerauszug im Original - ausgestellt vom Amtsgericht Helmstedt - vor. Er war ausgestellt Ende vergangenen Jahres oder Anfang diesen Jahres. Da ich davon ausgehe, dass sich an der Eintragung nichts geändert hat, dürfte Deine Aussage nicht korrekt sein. Viele Grüße Richtung Brandenburg Dieter |
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es gehört hier sicher nicht unbedingt her, aber trotzdem. Ich weis nicht wann die ursprüngliche Eintragung beim Amtsgericht genau war, dessen Auszug Du gesehen hast. Aber, für die Registrierung beim Amtsgericht ist für einen rechtsfähigen Verein gemäß BGB notwendig, dass mindestens 7 Mitglieder, ein 3 köpfiger Vorstand und eine Satzung, notariel beglaubigt, dem Gericht vorgelegt werden. Jegliche Veränderungen (Vorstand, Satzung, Sitz des Vereins, etc.) sind ebenfalls notariel beglaubigt beim Amtsgericht einzureichen. Und nun überlege bitte selbst, ob das beim "Verein für TWH" von R.H. gegeben ist. Der DRC Soltau e.V. hat die Angelegenheit geprüft, und deshalb ist auch dieser Verein unter "Angeschlossenen Organisationen" gelöscht worden. Schöne Grüße, auch an Christel, Norbert |
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wann die ursprüngliche Eintragung erfolgt ist, weiß ich auch nicht. Deine restlichen Ausführungen sind jedoch vollkommen korrekt. Quote:
Gruß Dieter |
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