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Off topic Über alles und nichts - ein Weg vergnüglich Deine Freizeit zu verbringen |
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24-05-2009, 18:46 | #1 |
Junior Member
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und wieder eine arme Seele...
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24-05-2009, 19:13 | #2 |
Junior Member
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Das Mädel steht schon länger dort zur Vermittlung. Hab dem Besitzer bereits geschrieben, dass die Maus mit 4 Monaten noch nicht am Rad laufen sollte. Den rest hab ich mir lieber gespart
LG |
24-05-2009, 19:22 | #3 |
Junior Member
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da könnt ich wieder zum Biest werden....
die wissen echt nicht was sie den Tieren antun.... hab auch erst überlegt ihr eine nette mail zu schicken hab es mir dann aber erspart |
24-05-2009, 19:27 | #4 |
Junior Member
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24-05-2009, 19:32 | #5 |
Junior Member
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das ist doch gemein und eine gute ausrede
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25-05-2009, 12:50 | #6 |
Senior Member
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Ist echt heftig! Ich habe nachfolgendes an die junge Dame geschrieben:
"Solange dein Hund keinen Ärger macht oder gemacht hat, darf dein Vermieter dir nicht verwehren auch einen Hund zu halten, der größer ist als 50 cm! Das ist ausgepaukte Rechtsprechung. Ich bin Volljurist und war 12 Jahr Anwalt. Außerdem habe ich selbst 2 TWHs. Du darfst dich nicht einfach geschlagen geben. Du hast Verantwortung übernommen für die Kleine! Und Radfahren in dem Alter geht schon mal gar nicht, oder willst du, dass sie Problem an ihrer Hüfte und Knochen bekommt? Große Hunde dürfen erst ab 12 Monaten am Rad laufen. Also Reiss dich zusammen und steh zu dem, was du getan hast. Sie ist dein Baby!!!! Grüße Christian PS: Ich kann deinen Vermieter gerne mal anrufen, wenn du mir die Tel-Nr gibst." Falls sie die Telefonnummer des Vermieters rausgibt, wäre es sicher gut, wenn noch mehr anrufen würden. Denn alles in allem scheint es der kleinen da ja gut zu gehen, außer das Frauchen sich vorher nicht informiert hat. Christian |
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