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Clubs & Rechtliches Informationen über TWH - Clubs in anderen Ländern, TWH-Bestimmungen und Clubregeln |
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04-02-2004, 22:13 | #1 |
Junior Member
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Wer kann helfen? - Gesetze
Hallo!
Ich heiße Gabi und habe zwei Berner Sennenhunde (Ben, 8 Jahre, und Devito, 4 Jahre) sowie einen TWH (Cheenook, 10 Monate). Tja, eigentlich - so muß ich jetzt feststellen- lag Steffen mit seinem Thema "Mindestanforderungen eines TWH an seine Besitzer" gar nicht mal so falsch (zumindest sieht es jetzt die "Gesetzgebung" in unserem Ort so vor). In unserer Ortssatzung ist u. a. folgendes festgelegt: "Jeder Hundehalter hat sicherzustellen, daß Hunde den in Abs. 4 genannten Bereichen (bewohnte Gebiete, usw.) nur von Personen geführt werden, die von der körperlichen Konstitution her in der Lage sind, die Hunde jederzeit sicher an der Leine zu halten. Die Leine muß so beschaffen sein, daß der Hund sicher gehalten werden kann. Sie darf nur so lang sein, daß keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann." usw. Bei einem Gespräch mit der "Ordnungshüterin" unseres Ortes stellte sie folgende Bedenken an: Was ist, wenn meine 3 Hunde von einem anderen (vielleicht freilaufenden) Hund angegriffen werden, ich den Angriff nicht abwehren kann, sich meine Hunde wehren und ein evtl. Schaden (am anderen Hund evtl. ???) entsteht. Sie möchte wissen, ob und wie sie dann gegen mich vorgehen kann, weil ich in diesem Moment meinen Hunden körperlich nichts entgegen setzen kann. Im Grunde ist dies ja eine gute Frage, da die Hunde zusammen mind. 120 kg auf die Waage bringen. Andererseits stellt sich mir dann aber auch die Frage, ob man dann im Winter bei evtl. Glatteis niemals mit auch nur einem Hund an der Leine auf die Straße darf. Ich hab ihr zumindest schon einmal erklärt, daß meine Berner eine Begleithundeprüfung mit mir gemacht haben, Cheenook jetzt in Ausbildung beim THW ist, usw. Also, wer kann mir zu Gesetzmäßigkeiten in dieser Richtung Auskunft geben? Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, da mir unsere "Ordnungshüterin" sozusagen zur Aufgabe gemacht hat, mich in dieser Richtung zu erkundigen, damit sie im Fall der Fälle Bescheid weiß (sie wollte sich in dieser Richtung nicht betätigen und hat mir diese Aufgabe auferlegt). Ich danke Euch und hoffe auf viele hilfreiche Antworten Gabi |
05-02-2004, 01:34 | #2 |
Junior Member
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Posts: 410
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Hallo Gabi!
Den Fall den Deine Ordnungshüterin beschreibt, geht eindeutig zu Deinen Gunsten aus. Ich wohne in NRW die, die stärkste Landeshundeverordnung hat. Hier herrscht in Orten die allgemeine Leinenpflicht. Wenn der andere Hund frei läuft und dann noch Deine Hunde angreift, die angeleint sind, trägt der Halter des freilaufenden Hundes das ganze Risiko alleine. Sogar wenn Du dich dabei verletzt, muss er für Deinen Schaden aufkommen. Die grösse des Hundes spielt dabei keine Rolle, auch ein Hund unter 40 cm und 20 Kg muss angeleint sein. Greifen Deine Hunde den nichtangeleinten Hund an, kann der Halter auch nicht den ganzen Schaden von Dir verlangen, da er sich ordnungswidrig verhalten hat. Das ist wie mit den Autounfällen. Das ist die Theorie, die Praxis sieht meist anders aus. Gruss Beowulf
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Parole! Niemals aufgeben! |
05-02-2004, 01:44 | #3 |
Member
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Posts: 517
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Hallo;
einige Fragen, die hier auftauchen, kann man zusammenfassend vielleicht so beantworten: Die TWH sind eine noch junge, den meisten Laien und auch Fachleuten unbekannte Rasse, selbst die meisten Tierärzte haben noch nie einen TW gesehen. Und ich denke, daß man auch bei der Erziehung keine Universalratschläge geben kann (außer den Selbstverständlichkeiten, wie Alpha usw). Aber trotz aller Erziehung kommt es doch zu Ausnahmesituationen, in denen ein "Instinktverhalten" (sorry, ein von mir gewählter Begriff) die Oberhand gewinnt, z.B. in lebensbedrohenden Situationen. Und da kann man alle Erziehung vergessen, da handelt der TW meiner Erfahrung nach wie ein Wolf. Und ich meine lebensbedrohend - z.B. ein angeschossenes Wildschwein oder ähnliches. Hier in der Verbandsgemeinde gibt es keine Anleinpflicht außerhalb der Ortsgrenze, und da ich im letzen Haus vor dem Wald wohne, habe ich auch keine Probleme. Ich lasse mir aber mal ein paar Infos zusenden; was ist z.B. mit Pferden ? Die sind noch viel weniger zu beherrschen, und ich hatte selbst mal ein Vollblut. Gruß Ralf
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Der Trelph ist ein Einzelgänger !!! |
05-02-2004, 10:52 | #4 |
Member
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wer kann helfen?
Wenn Dich ein unangeleinter Hund angreift, bzw. Deine Hunde, so hat der andere Hundehalter die volle Schuld...
Dies gilt auch in BW, wo ein Irischer Wolshund (freilaufend) 2 angeleinte kleinere Waus angriff,diese übel zurichtete und noch den Daumen des Frauchens der beiden amputierte.... Oder was macht man wenn ein unbeaufsichtigter Rotti meint einen angeleinten Staff- Labrador-Mix anzugreifen...?Nicht jeder hat Stahlkappenverstärkte Arbeitsschuhe an... Also ich kann Pfefferspray empfehlen, natürlich für den gegnerischen Hund. Gruß Birgit |
05-02-2004, 14:47 | #5 |
Junior Member
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Hallo!
Leider bist Du als Halter immer mitverantwortlich und somit mithaftbar. Also Nr. 1 Private Haftpflicht, sowohl für Dich als auch für die Hunde. Zum zweiten Teil: Deine "Ordnungshüterin" kann Dir nicht auferlegen, die Gesetzeslage abzuchecken. Über die müsste Sie eigentlich Bescheid wissen.....Persönlich würde ich auf keinen Fall auf diesen "Aufruf" ihrerseits reagieren, da das ganz klar ihr Job ist, und nicht Deiner. Weitere Informationen bekommst Du bei Deinem Ordnungsamt, die haben Durchführungsbestimmungen. Persönlich würde ich aber einfach nur in Deckung gehen, nicht hier schreien. Letzlich bist Du erwachsen (nehme ich doch an) und muß somit die Gefahren abschätzen.... Also immer schön vorausschauend sein. Und wenn die Katze und die Ordnungshüterin Deine Weg kreuzen: Beten |
05-02-2004, 14:56 | #6 |
Member
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Location: Dortmund
Posts: 799
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Hallo Kerstin!
Bin deiner Meinung! Gruß Marion |
05-02-2004, 14:59 | #7 | |
Senior Member/ Dude
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Re: Wer kann helfen?
Quote:
zum einen haßt Du in diesem Fall keine rechtlichen Konsequenzen zu erwarten , denn jeder Halter von Tieren ist verpflichtet die Tiere so unterzubringen , das sie keinen Schaden verursachen. Was ist wenn der frei laufende Hund einen Verkehrsunfall verursacht ( wäre die selbe Situation ) ? Der Halter müsste dafür auf kommen ! Zum anderen bezweifele ich , das man die Möglichkeit hat , wenn ein frei laufender Hund den Eigenen angeht , die Situation in den Griff zu bekommen . ( zu mindest nicht bei großen Rassen ) . Ich würde nie zu schauen wie ein fremder Hund meinen zusammen beißt , das heißt ich würde in diesem Fall die Leine fallen lassen ( so hat mein Hund die gleiche Chnce wie der andere ) Deine sogenannte Ordnungshüterin sollte selber noch mal auf die Schulbank und über Gesetze lernen , die sie vertreten soll. Ist ja richtig geil , wie sie sich aus der Affäre zieht . Aber wenn du mit drei Hunden unterwegs bist , von dieser Körpermasse ist es auch klar , das du sie nie richtig unter Kontrolle haben wirst . Ein Beispiel , Ihr werdet wirklich angegriffen dann wird dein Rudel in vereinter Kraft die Sache klären und du wirst , wenn es so richtig los geht so gut wie nicht beachtet . Deshalb denke ich , es ist besser dort zu gehen , wo nicht so viel Bewegung ist . Aber generäll , wenn du die Hunde ordnungsgemäß an der Leine führst ( wie es euere Satzung vorschreibt ) und es kommt zu solch einen Zwischenfall , ist es unerheblich wie viele Hunde du an der Leine hast ( das kann auch nur mit einem Hund passieren ) den Angreifer der ja frei ist , wirst du nicht abwehren können ,im Gegenteil ich rate Dir dann lieber nicht dazwischen zu gehen ( deine Gesundheit ) sondern die Hunde machen zu lassen . Rechtlich verantwortlich ist in jedem Fall der Besitzer des angreifenden Hundes . Erstens hat er sich nicht an den Leinenzwang ( der ja bei euch besteht ) gehalten und zweitens hat er seinen Hund , für den er verantwortlich ist entweder nicht ordnungsgemäß " verwart " so das er ausbrechen konnte , oder hat wenn er dabei ist das Tier nicht genügend unter Kontrolle , dann bekommt er so wie so die Auflage zu einer Prüfung und trägt alle anfallenden Kosten ( auch die der Versicherung ) selbst , denn sein Handeln ist dann grob fahrlässig und kann mit einem Bußgeld und Auflagen geahntet werden . Gruß Torsten
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es ist egal gegen Wen oder Was man kämpft, wichtig ist Wofür...! Lieber stehend sterben – als knieend leben ! http://www.wolfs-hunde.com |
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05-02-2004, 15:16 | #8 | |
Senior Member/ Dude
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Quote:
Der einzige Vorwurf , der entstehen könnte , ist , das Sie mit drei großen Hunden , die Sie mit eigener Kraft nicht unter Kontrolle bringen würde ( begründet durch das Gewicht der Hunde und Ihr Eigens ) gleichzeitig gegangen ist . Aber in der Satzung steht nicht wie viele Hunde Sie führen darf , es steht nur darin , das Sie die Tiere ordnungsgemäß laut Satzung zu führen hat . Aber vorausschauend sollte ein erwachsener Mensch schon handeln , das heißt auch in diesem Fall nicht unbedingt mit drei so großen Hunden mitten durch den Ort zu gehen . Gruß
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05-02-2004, 15:40 | #9 |
Member
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Posts: 799
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Vor einigen Jahren ist es in unserer Nachbarschaft zu einer Beißerei zwischen unserem angeleinten Münsterländer-Spitz-Mischling und zwei nicht angeleinten Hunden gekommen. Einer der Nachbarn meinte dazwischengehen zu müssen, was seiner Hand nicht so gut bekommen war. Den entstandenen Schaden haben sich die Versicherungen aller Hunde geteilt, obwohl die anderen Hunde freilaufend waren und unser den Streit wohl angefangen hatte. Er mochte nun Mal keine Hunde in seiner Nähe ).
Also: gute Haftpflichtversicherung. Übrigens haben wir ja jetzt auch 3 große Hunde. Wenn ich einen längeren Spaziergang mache, nehme ich auch immer nur einen Hund an die Leine. Die anderen müssen dann eben zu Hause bleiben oder es gehen mehrere Personen mit oder ich benutze ein Halti. Aber auch dann nehme ich höchstens 2 Hunde gleichzeitig mit. In unserer Nachbarschaft ist das nicht so schlimm. Da kennen sich die Hunde und wenn sich welche nicht vertragen gehen die Besitzer eben einen Bogen (mit angeleintem Hund). Aber in unbekannter Umgebung würde ich nicht riskieren, dass 2 oder womöglich sogar 3 Hunde gleichzeitig "Gas geben" |
05-02-2004, 16:13 | #10 |
Junior Member
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Torsten, selbst wenn Du Deine Hunde artig angeleint hast und es kommt Ihnen etwas unangeleintes dazwischen (egal ob Hund oder Kind ) und es passiert etwas, dann bist Du mithaftbar. Nennt sich Gefährdungshaftung und ist bei Hunden, Auto, etc immer gegeben.
Von diesen "Gegenständen" geht prinzipiell eine Gefahr aus, die Du verhindern/vermeiden musst. So ist das in D! Egal ob mit oder ohne Leine. Noch dümmer wirds nur wenn Leinenzwang herrscht-dann ist das ganze neben der Ordnungswidrigkeit noch grob fahrlässig und Versicherung muss ggf. auch nicht zahlen. Gruß |
05-02-2004, 18:33 | #11 |
Junior Member
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Location: Kuchen
Posts: 8
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Hallo Gabi!
Ich würde an deiner Stelle nichts unternehmen denn das ist nicht deine Arbeit. Aber falls es dich persönlich interessiert hole doch mal Auskunft über das Polizeigesetzt §§ 1,3,5,7,60,66 .... und über Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze §§ 2,18,19,20 ... Diese Untelagen bekommst du bestimmt vom Ordnungsamt. Meine persönliche Erfahrung ist, das es von Stadt zu Stadt oder Gemeinden große unterschiede gibt was die Verurteilung angeht. Gruss Bianca |
05-02-2004, 21:47 | #12 |
Senior Member
Join Date: Sep 2003
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Posts: 2,249
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Hallo Gabi,
ist ja schlimm bei euch in Trusetal. Aber Kerstin hat Recht Du bist im Zweifelsfalle immer mit haftbar.Wir haben im Rahmen der CANIS-Ausbildung auch das Fach "Rechtskunde für Hundehalter und-ausbilder".Die Dozentin ist eine Juristin die sich auf den Hund im Recht spezialisiert hat. Ruf mich mal an,dann können wir wenn Du willst Kontakt herstellen. Grüße aus dem Bayerischen Wald, Michael |
06-02-2004, 02:09 | #13 |
Member
Join Date: Aug 2003
Posts: 517
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Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß eine gute Hundehaftpflicht- sowie eine Privathaftpflicht (möglichst ohne Deckungsgrenze) unerläßlich sind. Die decken so ziemlich alles ab. Und mit den §§ ist es von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, und alles kann man einfach nicht voraussehen. Ich habe mal von einem Patienten gehört, daß sich ein Husky aus einer zum Zwinger umgebauten Garage durch eine Backsteinmauer geknabbert hat (hinter einer Hütte) und dann dem Nachbarn 27 Zuchgänse gelyncht hat, und zwar am Stück. Sowas ist einfach nicht vorhersehbar oder nur zu vermeiden, indem man Hundehaltung generell verbietet. Und das ist ja wohl nicht in unserem Sinn.
Ralf
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06-02-2004, 10:22 | #14 | |
Senior Member/ Dude
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Quote:
kann ja sein , dann ist wohl in Deutschland die Rechtssprechung unterschiedlich . Ich hatte vor einem Jahr genau den gleichen Fall ( nur hatte ich zwei Hunde ander Leine ) Es ging vor Gericht , und ich bekam keine Mitschuldzuweisung , mit der Begründung das ich mich der Verordnung gemäß verhalten habe und die Gefahr die vom anderen Hund ausging und die daraus resultierenden Folgen nicht abwenden konnte . War dann wol ein guter Richter der die Dinge objektiv sah und nicht nur durch die Bürokratenbrille . Gruß Torsten PS .: Ralf hat schon recht , in den meisten Stadten und Kommunen wird angestrebt die Hunde abzuschaffen , das geschieht mit bestimmten behördlichen Sanktionen ( wei z,B. die trastische Erhöhung der Hundesteuer oder Ordnungsgelder bei Verfehlungen ( obwohl man auch mal verwarnen könnte ) ) Im übrigen , wird dieses Theater mit den Hunden erst gemacht seit wir ein " ganzes Deutschland " sind , auch so eine Sache die der Westen hervorgebracht hat , zu früherer Zeit gab es auch viele Hunde und keiner hat sich da aufgeregt . Aber in " Neudeutschland " ist es ja leider so , das Jeder Jeden verklagt nur weil er mal " Einen ziehen lassen hat " Die meisten Penner sollten sich doch um ihren Scheiß kümmern und nicht aus Neid oder anderen niederen Motiven die Leute ärgern . Kann auch sein das es die " Übermenschenrolle " des " schlauen " westdeutschen Beamten ist . Ich kann nur sagen , das Kaos in diesem Land ist perfekt BUNTE REPUBLICK DEUTSCHLAND !!!
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06-02-2004, 10:30 | #15 |
Junior Member
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Freut mich für Dich! Echt Schwein gehabt und fairen, objektiven Richter (soll es ja auch noch geben?!). Aber es kann auch (LEIDER) anders ausgehen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Deshalb wirklich VORSICHT ist besser als Nachsicht (kann teuer und unangenehm werden).
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06-02-2004, 12:05 | #16 |
Junior Member
Join Date: Feb 2004
Posts: 46
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Hallo Leute,
Die Erfahrung im Umgang mit: Ordnungsamt, Behoerden, sonstigen "Sachverstaendigen", Dackelhochnehmern und Besserwissern, jetzt und auch aus der Vortscheckozeit, hat gezeigt: Deeskalation, nicht hier rufen, keine Angriffmoeglichkeit bieten, ausweichen. Nicht auf Diskusionen einlassen. Zeugen dabei haben. Informiert Euch ueber Bestimmungen ueberall, nur keinesfalls bei Eurem zustaendigen Ordnungsamt. Dran denken: Der Leiter des Ordnungsamtes will seine Ruhe haben, er hat Kraft seines Amtes Macht und soll darueberhinaus noch fuer Sicherheit und Ordnung sorgen. Deswegen wird er, schneller als ihr glaubt, fuer Euch unangenehme Auflagen machen. Und Ihr muesst das Revier wechseln. Wenn wir gefragt werden, was die schoene Liebe denn fuer eine Rasse ist, verleugnen wir es und sagen: Mix. Der wahre Kenner wird Euch grinsend drauf ansprechen. Den auf Huskymix ratenden Besserwisser bestaerken wir in seiner Annahme. Mit etwas Uebung bahaelt man auch einen ernsten Gesichtsausdruck. Sollten wir nicht vorsichtig genug gewesen sein und der Mix hat "Sachschaden" gemacht begleichen wir den Schaden sofort ohne lange rumzumachen. Ihr habt die Koenigsklasse an der (durchhaengenden?) Leine, verhalted euch dementsprechend umsichtig und vorausschauend,wie ein guter Rudelfuehrer. Wenn Ihr vor Eurem Tschecko das Gesicht verloren habt, dann gute Nacht (denn er ist konsequent). Begegnungen mit anderen Hunden auf der Strasse(wir mit dem 3er Zug und selbstverstaendlich nicht genug Kraft): ruhig bleiben, nicht zurueck, nicht die Seite wechseln, ranghoechsten Hund sorgfaeltig kontrollieren evtl. setzen lassen. Ruhe und Souveraenitaet ausstrahlen. Entgegenkommenden Hundefuehrer hoeflich bitten die Seite zu wechseln und ruhig weiter zu gehen. Auf diese Weise verliert euer Graukopf sein Gesicht nicht und der schlecht sozialisierte Klaeffer wird nicht zerfetzt. Begegnungen auf freiem einsehbarem Feld: TWH rechtzeitig herberufen,nicht anleinen, jedoch mit der Hand kontrollieren. Wenn ihr Ihn/Sie sofort anleint zeigt Er/Sie euch in spaeteren Begegnungen eine lange Nase und handelt selbststaendig. Gemaechlich weitergehen in Respecktsabstand (Rufweite) das Geschlecht des Hundes erfragen und den entgegenkommenden Hundefuhrer ermuntern seinen Hund von der Leine zu lassen. Tut er's nicht, TWH sitzen lassen und anleinen. Auf den TWH gleichgueltig und desinteressiert wirken, weiter wie in Strassenbegegnung Sobald der andere Hund frei ist TWH mit freudiger, freundlicher Stimme zum Spielen schicken. Bei Macho vs. Macho ist naturlich Vorsicht geboten, wenn es Gebrumm und Geknurre gibt entfernen sich die beiden Hundefuehrer sofort von den "Posern". Durch die Ausdrucksstaerke des gut sozialisierten TWH wird die Sache ohne grosse Blessuren abgehen. Wo immer sich die Moeglichkeit ergibt lasst die Viecher miteinander spielen und toben. Ein Hund ohne Kontakt mit anderen,fremden Hunden knallt durch. Ich habe lieber einen gut sozialisierten grauen "Mix" mit im Bett, als einen Tschechoslovakischen Maulkorbtraeger mit Haengeohren und an der Meterleine. Bringt erstmal sehr viele Knallies dazu, dass sie ihren "Reinrassigen" mit eurem Mix spielen lassen. -Auch auf den Hundeplaetzen-. Dann ist es vieleicht nichtmehr wichtig ob der TWH ein TWH ist. Bitte Anregungen und Kritik |
06-02-2004, 14:40 | #17 | |
Senior Member/ Dude
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Quote:
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06-02-2004, 15:30 | #18 |
Member
Join Date: Dec 2003
Location: Dortmund
Posts: 799
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Toller Beitrag, aber verleugnen tue ich die Rasse nicht! Wenn ich nicht alle gleichzeitig halten und kontollieren kann, gehe ich eben nicht mit allen gleichzeitig raus oder benutze ein Halti. Und wenn ich meinen Hund kontrolliere, kann es von ihm aus nicht so ohne weiteres zu einer Beißerei kommen und somit auch nicht zu Problemen mit dem Ordnungsamt.
Was ich allerdings auch mache, ist, die Leut zu bitten ihren Hund mit Abstand an unserem vorbeizuführen, wenn die Hunde an der Leine sind. Da habe ich auch schon Probleme gehabt, wenn ich nur einen Hund führe. Die fühlen sich an der Leine wohl besonders stark oder aber sie können nicht vernünftig miteinander kommunizieren und es kommt dadurch zu Mißverständnissen. Gruß Marion |
07-02-2004, 00:37 | #19 |
Junior Member
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Hallo,
vielen Dank erst einmal für Eure Hilfe. Habe aber vorerst - da die Meinungen ja relativ weit auseinandergehen - beschlossen, die Ohren anzulegen. Ihr habt schon ganz richtig festgestellt, daß es ja eigentlich nicht meine Aufgabe sein kann, irgendwelche Gesetzmäßigkeiten für irgendwelche Eventualitäten abzuklären. Natürlich sind auch alle 3 Hunde versichert, man zahlt in aller Regelmäßigkeit Steuer, usw. Und daß ein gewisser Gehorsam da sein muß, ist auch klar. So werden die Jungs - begegnen mir Personen - herangerufen und sie müssen sitzen. Begegnen mir aber Leute mit Hunden, kommen die Jungs ins Platz. Sogar Cheenook hat das schnell begriffen. Wahrscheinlich sind mir da die Berner eine große Hilfe gewesen. Naja, nun leine ich die Jungs (die Berner, Cheenook ist dann doch noch nicht so sicher) halt an, wenn wir durch den Ort gehen oder an bebautes Gebiet herankommen. Im Grunde halte ich es auch wie Vincent, sind mir Leute suspekt oder scheinen sie keine Ahnung von Hunden zu haben (mich hat doch wahrhaftig schon jemand, als ich Cheenook noch nicht hatte, gefragt, ob meine Berner Kampfhunde sind), verschweige ich auch schon mal den Wolf im THW. Die meisten sind eh der Meinung, es wäre eine Art Husky oder Schäfermix. Ehe ich stundenlange Diskussionen über das Wesen solcher Hunde oder "gefährliche Wölfe" führe, lasse ich sie lieber im Glauben, es ist ein "harmloser" Hund. Komischerweise sind die Leute in der Klinik, in der ich arbeite, am tolerantesten. Die Patienten freuen sich über solchen ungewöhnlichen Besuch und einige vom Personal kennen Cheenook seit er 7 Wochen alt war. Naja, mal sehen, was noch so auf uns zukommt. Vielen Dank erst einmal Gabi |
07-02-2004, 02:33 | #20 |
Member
Join Date: Aug 2003
Posts: 517
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Hi Vincent,
ich habe zwar noch nie (?) etwas von Dir gelesen, aber der Beitrag war einfach klasse . Absolut treffend, ich finde keinen Ansatzpunkt für Kritik. Cajak läuft steuerlich als DSH-Mix, Shadow als TWH, und bei Ghost bin ich noch nicht sicher. Du hast vollkommen recht, wir wissen, was wir an der Leine haben, und das sollte doch genügen. Leute, die sich aus Prestige-Gründen einen TW zulegen wollen oder zum Ausgleich von Persönlichkeitsdefiziten, sind streng genommen für die Haltung nicht geeignet. Ich freue mich schon auf einen weiteren Beitrag... So long Ralf
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