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Originally Posted by Outlaw-T
Nun kann es aber schon sein , das der VDH den TWH nicht als Gebrauchshund an sieht, Schäferhund ist aber auch hier angesiedelt und wird als Gebrauchshund angesehen .
Der Unterschied ist , das der Schäferhund und auch die üblichen Gebrauchshunderassen ein Ausbildungskennzeichen nach weißen , was der TWH nicht muss , da von keinem Verein fest gelegt . Also ich sehe es so , man kann es so oder so sehen ...... eine Auslegungsgeschichte .
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Nein kann es m.M nach nicht. Denn der VDH hat nichts am Standart wegzuschnippeln, weil´s ihm gerade so in den Kram passt.
Die Klassifikation mit Arbeitsprüfung ist bei der FCI hinterlegt.
Warum sollte es dem VDH überhaupt missfallen den TWH nicht als Gebrauchshund anzusehen?
Für mich ergibt das keinen Sinn und wenn ich Billes Geschichte lese, dann denke ich das dort vermutlich ne Halbtagsangestellte am Telefon saß, die bald Feierabend machen wollte.
Was die anderen Rassen aus Gruppe 1 mit AP angeht. So gibt es auch weitere Rassen deren ZV keine IPO für die ZZL vorgeben. Und die dennoch eine GHK sowohl auf Intern. wie auch nat. Schauen haben.
Daran kann es also auch nicht liegen. Es wundert mich eh, das man dem einen Verein die GHK angeblich abspricht und dem anderen Verein selbige Klasse zusagt.
Passt irgendwie alles nicht zusammen
Uschi